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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines

Sven Beyer – Coaching & Consulting Services, im folgenden „Unternehmensberatung“ genannt, führt Beratungsaufträge zu den nachfolgenden Bedingungen aus.

Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

2. Angebot

  • Die Unternehmensberatung erstellt vor Auftragsbeginn ein Angebot, welches die zu erbringende Dienstleistung näher definiert und die zu veranschlagenden Beratungskosten entsprechend der vom Kunden angeforderten Leistung festlegt.
  • Die im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot zugrundeliegenden AGB unverändert bleiben und die Beauftragung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Angebotsabgabe erfolgt.
  • Erbrachte Teilleistungen eines bestehenden Angebots werden dem Kunden gemäß des entstandenen Aufwands in Rechnung gestellt. Diese sind unanfechtbar, auch wenn es nicht zur Realisierung aller Angebotsbestandteile kommt.
  • Angebote welche die Erstellung von Dokumentation zu pauschalen Preisen enthalten, beinhalten innerhalb der genannten Pauschale eine Korrektur durch den Autor. Weitere Korrekturen werden zusätzlich, aufwandsabhängig zu dem vereinbarten Stundensatz berechnet.
  • Veranschlagte Honorare gelten mit dem Vorbehalt der späteren aufwandsbezogenen Überprüfung. Der im Angebot fixierte Rahmen zu Umfang und Zeitdauer der einzelnen Aktivitäten kann im Laufe des Projektes mit dem Einverständnis beider Parteien angepasst und erweitert werden. Entsprechende Änderungsvorschläge werden schriftlich fixiert.

3. Fremdleistungen

  • Unter Fremdleistungen sind die Leistungen, sowie die Nebenkosten und Auslagen Dritter zu verstehen.
  • Die Vergabe von Fremdleistungen nimmt die Unternehmensberatung nach vorhergehender Vereinbarung mit dem Auftraggeber in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.
  • Sollte der Auftraggeber wünschen, das Zusatzleistungen im Namen der Unternehmensberatung vergeben werden, so stellt er diese von den daraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.
  • Die Vergütung von Fremdleistungen, die im Namen der Unternehmensberatung vergeben werden, erfolgt durch den Auftraggeber nach deren Erbringung, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Reisekosten

  • Reisen erfolgen nach Abstimmung mit dem Auftraggeber. Die Unternehmensberatung informiert den Auftraggeber hierzu über geplante Reisen in Textform (z.B. per mail), oder fernmündlich, spätestens 24 Stunden vor Reisebeginn. Stimmt der Auftraggeber der geplanten Reise nicht zu, hat er dies der Unternehmensberatung unverzüglich mitzuteilen.
  • Reisezeiten werden mit 50% des vereinbarten Stundensatzes bzw. Tagessatzes berechnet.
  • Reisespesen werden gesondert, auf Basis vorliegender Rechnungen / Quittungen in Rechnung gestellt. Hierbei werden insbesondere folgende Kosten berechnet: Kosten für Bahnfahrten, Mietwagenkosten incl. Nebenkosten, Taxikosten, Parkgebühren, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Flugkosten, Hotelkosten, sowie Geschäftsessen.

5. Lieferung

  • Liefertermine sind nur gültig, wenn diese zuvor von der Unternehmensberatung ausdrücklich bestätigt werden. Bei schriftlichem Vertragsschluss bedarf auch die Bestätigung von Lieferterminen der Schriftform.
  • Im Falles des Leistungsverzugs durch die Unternehmensberatung, ist dieser eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Sollte die Leistung auch innerhalb der Nachfrist nicht erbracht werden, so erhält der Auftraggeber das die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten. Ein Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistungen, ausschließlich Vorleistungen und Material) verlangt werden.
  • Betriebsstörungen, – insbesondere Krankheit, Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr, sowie sonstige Fälle höherer Gewalt – sowohl im Bereich der Unternehmensberatung als auch im Bereich eines Zulieferers oder beauftragten Fremddienstleisters, berechtigen den Auftraggeber nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.
  • Für Schäden aus verspäteter Zustellung haftet die Unternehmensberatung nicht.

6. Beanstandungen

  • Der Auftraggeber hat ihm übergebene Texte, Projektunterlagen, Ausarbeitungen, welche Ihm die Unternehmensberatung zur Prüfung bzw. Freigabe zustellt, unverzüglich zu prüfen, zu korrigieren bzw. freizugeben. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit Freigabe durch den Auftraggeber auf den Auftraggeber über.
  • Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche, gerechnet ab dem Versanddatum bei der Unternehmensberatung, zulässig. Eine Minderung oder Vergütung oder Schadenersatz kann nur nach vorhergehender, vollumfänglicher Mitteilung der angeblichen Mängel geltend gemacht werden. Vorrangig ist in jedem Fall die Nachbesserung. Bei unerheblichen Mängeln ist die Minderung ausgeschlossen.

7. Nutzungsrechte

  • In der Regel erstellt die Unternehmensberatung keine Werke die dem Urheberrechtsgesetz unterliegen. Sie führt Beratungsdienstleistungen durch, auf deren Basis der Auftraggeber eigene Werke erschafft.
  • Wird explizit die Schaffung eines Werkes durch einen Werkvertrag in Auftrag gegeben, so erhält die Unternehmensberatung ein nicht ausschließliches, übertragbares Nutzungsrecht an dem Werk als Ganzes als auch an dessen Bestandteilen. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.
  • Die Unternehmensberatung erhält das Recht, den Auftraggeber mit Namen und Firmenlogo zum Zwecke der Eigenwerbung auf seiner Internetpräsenz sowie in seinen Marketing-Unterlagen zu nennen.

8. Haftung

  • Die Unternehmensberatung haftet nur bis zur Höhe des Betrages, der für die erbrachte Dienstleistung in Rechnung gestellt wird. Eine weitergehende Haftung bei Vorsatz ist nicht ausgeschlossen.
  • Für Softwareschäden, die in der Software des Kunden durch den Gebrauch der von der Unternehmensberatung bearbeiteten Dateien entstehen, haftet diese nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die oben genannte Haftungsgrenze gilt auch hier.
  • Die Unternehmensberatung haftet grundsätzlich nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung entstehen.

9. Zahlung

  • Die Abrechnung der entstandenen Aufwände, incl. Reisezeiten, erfolgt jeweils zum Monatsende, mit Bezug auf das abgegebene Angebot bzw. den geschlossenen Berater- oder Partner-Vertrag, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • Reisekosten werden inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen.
  • Zahlungsziel ist 14 Tage ab Rechnungseingang, soweit kein hiervon abweichendes Zahlungsziel vereinbart wurde.
  • Bei Zahlungsverzug hat die Unternehmensberatung das Recht, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen (§ 284 III BGB). Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

10. Geheimhaltung

  • Die Unternehmensberatung verpflichtet sich, über alle Geschäftsgeheimnisse, die ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren.
  • Soweit die Unternehmensberatung Dritte zur Erfüllung von Aufgaben heranzieht, verpflichtet sich die Unternehmensberatung diese zur gleichen Geheimhaltung anzuhalten.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit nicht anders vereinbart, der Ort der Niederlassung der Unternehmensberatung.
  • Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Wirksamkeit

  • Die AGB treten mit der Beauftragung der Unternehmensberatung durch den Kunden in Kraft.
  • Ist der Kunde mit den AGB in Teilen nicht einverstanden, so werden die Differenzen schriftlich fixiert und Nebenabreden getroffen die den beabsichtigten Zweck der Zusammenarbeit unterstützen und dem beide Parteien einvernehmlich zustimmen.
  • Mündliche Nebenabreden zu den AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich festgehalten wurden.
  • Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, eine unwirksame oder nichtige Bestimmung unverzüglich durch eine solche wirksame zu ersetzen, die den von den Vertragsparteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

 

(c) Sven Beyer – Coaching & Consulting Services – 2016, Stand: 12.2016